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AGB

1 Allgemeines

1.1 Gültigkeit

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten, wenn sie dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der WB Visions GmbH beiliegen oder anderweitig als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, soweit sie von der WB Visions GmbH ausdrücklich und schriftlich als anwendbar erklärt worden sind. Im Fall eines Vertragsabschlusses gelten die Allgemeinen Bedingungen als Vertragsbestandteil vereinbart.

1.2 Angebot und Angebotsgrundlagen

Das Angebot ist aufgrund der vom Besteller gemachten Angaben ausgearbeitet.

Entsprechen die vom Besteller gemachten Angaben oder die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht den tatsächlichen Verhältnissen oder wurde der WB Visions GmbH von Umständen, die anderes oder zusätzliches Material, eine andere Konzeption oder eine andere Ausführung bedingt hätten, keine Kenntnis gegeben, so gehen die entsprechenden (Mehr-) Kosten (z.B. für notwendige Abänderungen) zu Lasten des Bestellers.

Die Lieferungen und Leistungen der WB Visions GmbH sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung einschliesslich allfälliger Beilagen abschliessend aufgeführt.

Angaben in technischen Unterlagen der WB Visions GmbH oder von Dritten sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich zugesichert wurde.

Die WB Visions GmbH behält sich alle Rechte an den dem Besteller bzw. seinen Vertretern ausgehändigten Unterlagen (insbesondere an Plänen, technischen Zeichnungen, Fotos usw.) vor. Der Besteller anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der WB Visions GmbH ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb desjenigen Zweckes verwenden, zu dem sie dem Besteller übergeben worden sind.

1.3 Preisbildung

Dem Angebot sind die am Eingabetag gültigen Löhne, Preise, Gebühren und Steuern zugrunde gelegt. Allgemeine Lohn- und Materialpreiserhöhungen, Erhöhungen MwSt., Steuern und Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

1.4 Ausführung

Ausgeführt werden die vertraglich vereinbarten Leistungen, massgebend ist die Leistungsbeschreibung der WB Visions GmbH bzw. sofern vorhanden, die zusätzlich definierten Bestimmungen. Nicht vereinbarte oder spezifizierte Arbeiten sind nach Nachtragsofferte der WB Visions GmbH zu vergüten.

1.5 Ausmass

Die Mengen der zu Einheitspreisen erbrachten Leistungen werden, wenn nicht im Werkvertrag anders festgelegt, nach dem tatsächlichen Ausmass bestimmt.

1.6 Abnahme

Die Abnahme des Werkes wird von der WB Visions GmbH eingeleitet, indem die Vollendung des Werkes dem Auftraggeber mitgeteilt wird. Findet keine gemeinsame Prüfung statt, gelten die ausgeführten Arbeiten als abgenommen und gehen in die Obhut und Verantwortung des Auftraggebers über, sofern dieser keine begründeten Einwände innerhalb von 10 Tagen geltend macht.

1.7 Versicherungen

Die Bauherrschaft ist verpflichtet eine Versicherung für das Objekt abzuschliessen. Unterlässt der Bauherr den Abschluss einer Versicherung ohne Zustimmung der WB Visions GmbH, hat er dadurch allfällig nicht gedeckte Schäden selbst zu übernehmen.

1.8 Bauseitige Leistungen

Die folgenden Leistungen sind, wenn nicht ausdrücklich separat ausgeschrieben und vereinbart, vom Auftraggeber zu erbringen. Die nachfolgenden Ergänzungen aus den spezifischen Bestimmungen für die jeweilige Arbeitsgattung sind zu beachten.

1.9 Sicherheit

Die Installation von Abschrankungen, Gerüsten, Bauwänden, Schutzgerüsten, Signalisationen sowie deren Beleuchtung. Diese sind bauseits zu erstellen.

2.0 Bestandsaufnahme und Schutz umliegender Bauten

Die Aufnahmen des baulichen Zustandes von umliegenden Bauten.

2.1 Parkplätze

Die Zurverfügungstellung eines PKW-Parkplatzes für Arbeitsgruppe. (Min. 1 Parkplatz)

2.2 Sanitäranlagen

Die Zurverfügungstellung von kostenlosen Toiletten auf der Baustelle.

2.3 Strom und Wasser

Die Einrichtung und Lieferung der für die auszuführenden Arbeiten erforderlichen Hauptanschlüsse von Strom und Wasser mit Zapfstellen in maximal 20 Meter Entfernung zu der Baustelle.

2.4 Verschmutzung von Objekten

Die Abdeckung gefährdeter Bau- und Fassadenteile oder anderer Objekte, insbesondere Fahrzeuge, hat bauseits oder durch die WB Visions GmbH zu erfolgen (je nach Angebot). Für Verschmutzungen und deren Reinigung infolge fehlender oder ungenügender bauseitiger Abdeckung kann die WB Visions GmbH nicht belangt werden.

2.5 Ungünstige Witterungsverhältnisse

Mehraufwendungen aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse (Regen, Wind, Schneefall, Eisbildung, Frost). Dies umfasst insbesondere:

  1. Sondermassnahmen zum Schutz bereits ausgeführter, nicht abgenommener Arbeiten

  2. Die vorübergehende Stilllegung einer Arbeit

  3. Nachgewiesene Mehraufwendungen aufgrund erschwerten Fortgangs der Arbeiten durch

    verschlechterte Einwirkungen

 

2.6 Wartezeiten

Ohne Verschulden der WB Visions GmbH verursachte Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.

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